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Michael Gams
MG Unternehmensberatung & Coaching
Mörikestraße 10
73110 Hattenhofen
Kontakt
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/
Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
AGBs
§ 1 Einbeziehung der AGB
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert einbezogen werden.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
2.1 Ist ein Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Auftragnehmer dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2.2 An Präsentationen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
§ 3 Weitere Mitwirkungsobliegenheiten
3.1 Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitgeteilt.
3.2 Erstellt der Auftragnehmer über Besprechungen zwischen ihm und dem Auftraggeber ein Besprechungsprotokoll und übermittelt es ihm in Textform, gilt der Inhalt des Besprechungsprotokolls als verbindlich, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen nach Zugang in Textform widerspricht.
§ 4 Beratungshonorar und Nebenkosten, Vergütung
4.1 Ist ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart, stehen dem Auftragnehmer die sonst verwendeten üblichen Tagessätze zu.
4.2 Nebenkosten sind vom Auftraggeber gesondert entsprechend der Vereinbarung zu bezahlen. Ist eine bestimmte Höhe der Nebenkosten nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Auftraggeber Nebenkosten pauschal in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars für Reisen, Aufenthalte und Dokumentationen zu bezahlen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis zu, dass dem Auftragnehmer geringere Nebenkosten entstanden sind.
4.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im vereinbarten Honorar eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und vom Auftraggeber zusätzlich geschuldet.
4.4 Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.5 Sofern eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen worden ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fortführung des Auftrags bei Fortbestand des Vergütungsanspruches einzustellen. § 615 BGB ist entsprechend anzuwenden.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Leistungszeit
5.1 Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller für die Leistungserbringung durch ihn relevanten Vorfragen voraus.
5.2 Die Einhaltung der Verpflichtung des Auftragnehmers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Höhere Gewalt, Leistungshindernisse
Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, befreien den Auftragnehmer von dieser Verpflichtung während der Dauer und im Umfang der Verhinderung sowie für den anschließenden Zeitraum, der für die Beseitigung der Verhinderung erforderlich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik und Aussperrung (auch innerbetrieblicher und rechtmäßiger Art), technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen, Telekommunikationsübertragungswegen oder Telekommunikationsnetzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), Feuer, Naturkatastrophen, Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, terroristische Anschläge, Blockaden, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche Inanspruchnahme der Dienste des Auftragnehmers, das unbefugte Eindringen Dritter in die Software oder Hardware des Auftragnehmers („Hacking“), das Auftreten von Computerviren, behördliche Anordnungen und Verfügungen sowie der plötzliche Tod oder die plötzliche schwere Krankheit von Mitarbeitern des Auftragnehmers, soweit diese bei objektiver Betrachtung nicht zeitnah durch einen Dritten ersetzt werden können. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – im Falle eines Dauerschuldverhältnisses – den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die höhere Gewalt mehr als 4 Wochen andauert, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Grund Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche zustehen.
§ 7 Gewährleistung wegen Sachmängel
7.1 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig und qualifiziert mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg oder für die Erreichung bestimmter Unternehmensziele, wie z. B. für bestimmte Gewinn- oder Umsatzziele, oder für die Verhinderung oder Begrenzung von Verlusten.
7.2 Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Überlassung, in Textform geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen, z.B. fehlerhafter Dokumentation, Rechen- oder Planungsfehlern, ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten zur Beseitigung der Beanstandung oder zur erneuten Leistung berechtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln gilt zusätzlich § 8.
§ 8 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
8.1 Eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit von ihm, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.3 Soweit der Auftragnehmer nach § 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedenfalls in Höhe der vorgehaltenen Haftpflichtversicherung mit einem Höchstbetrag von [100000] € je Schadensfall.
8.4 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieses § 8 gelten nicht,
- sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen;
- sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder
- sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer vom Auftragnehmer erklärten Garantie beruhen.
§ 9 Geheimhaltung
9.1 Der Auftragnehmer wird alle vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Mandantenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln.
9.2 Der Auftraggeber darf die im Rahmen der Auftragsdurchführung des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse nur für seinen eigenen, internen Betrieb verwenden. Eine Weitergabe, Überlassung, Übermittlung oder Mitteilung der Arbeitsergebnisse an Dritte, gleich in welcher Form, ist untersagt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Einsichtnahme und einen Zugriff von Dritten zu verhindern.
9.3 Auftraggeber und Auftragnehmer werden den Inhalt des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Honorar für die Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Dies gilt auch im Hinblick auf etwaige zukünftige Anpassungen der vertraglichen Vereinbarungen und des Honorars.
9.4 Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
9.5 Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen,
- die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Überlassung durch die offenlegende Partei bekannt waren;
- die die empfangende Partei nachweislich rechtmäßig von Dritten ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhält;
- die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen allgemein bekannt werden;
- die die empfangende Partei nachweislich unabhängig entwickelt/erstellt hat oder
- die die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenbaren muss.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
10.2 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.3 Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Durchführung der Sitz des Auftragnehmers. Dieser ist jedoch auch berechtigt, den Auftragsgeber am Ort seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Stand: November 2024